Bundestagswahl

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Bundestagswahl 2025

Kurzinformation

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Bei der Bundestagswahl erhält der Wähler eine Erststimme für die Wahl des Direktkandidaten in dem jeweiligen Wahlkreis und eine Zweitstimme für die jeweilige Landesliste einer Partei. Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal mit rd. 3.400 Wahlberechtigten (Gemeinde Aurachtal und Oberreichenbach) gehört dem Wahlkreis Nr. 241 „Erlangen“ an.

Bekanntmachungen

Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß § 12 Abs. 1 BWG ist wahlberechtigt,

  • wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält,
  • wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und
  • wer nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Sie sind Deutsche/r und leben im Ausland?

Auslandsdeutsche nach § 12 Abs. 2 BWG

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder

Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt) (Anlage 2)

  1. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Bundestagswahl 2025: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Wahlscheinantrag (Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen) (Anlage 2a)

Umzug / Wegzug vor der Wahl

Sie ziehen kurz vor der Wahl um?

Wenn Sie zwischen dem 13.01.2025 und 02.02.2025 umziehen und in der neuen Gemeinde/Stadt wählen möchten, können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) in das Wählerverzeichnis Ihres Zuzugsortes auf Antrag eintragen lassen.  

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vorherigen Wohnortes wird von Amts wegen informiert und Ihre Eintragung aus dem dortigen Wählerverzeichnis entfernt.

Wahllokal / Barrierefreiheit

Das Wahllokal befindet sich in der Grundschule Oberreichenbach und ist barrierefrei zugänglich:

Schulstraße 21
91097 Oberreichenbach

Stimmzettel

Ein Muster des Stimmzettels zur Bundestagswahl kann hier eingesehen werden:

Musterstimmzettel liegt derzeit noch nicht vor!

Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl am 23.02.2025, werden voraussichtlich ab Donnerstag, den 16.01.2025 bis spätestens Sonntag, den 02.02.2025 an alle Stimmberechtigten im Verwaltungsgebiet verteilt.

Sollten Sie bis Sonntag, den 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben, aber glauben, stimmberechtigt zu sein, setzen Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes umgehend mit uns in Verbindung (Tel. 09132/77510)

 

Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen

Briefwahl kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung wie folgt beantragt werden:

  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen. Ihre Daten werden automatisch an uns übermittelt
  • Über das Bürger-Serviceportal auf unseren Internetseiten
    (vom 15.01.2025 – 19.02.2025 12.00 Uhr)
  • Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und bei uns einwerfen

Nach Bearbeitung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Falls notwendig, kann der Antrag auf Briefwahl (schriftlich – nicht telefonisch) bereits vorher gestellt werden (z.B. bei einem Auslandsaufenthalt).

Briefwahlanträge müssen uns spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, vorliegen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, muss ebenfalls die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Unterlagen nur an Sie persönlich ausgehändigt werden können. Auch an Ehepartner, Kinder, Eltern dürfen die Unterlagen nur durch Vollmacht mitgegeben werden. Sollte keine Vollmacht ausgefüllt sein, werden Ihnen die Unterlagen per Post zugesandt.

Achtung: Auf Grund der vorgezogenen Bundestagswahl und die dadurch entstandenen kürzeren Fristen erhalten wir die Stimmzettel wahrscheinlich erst Anfang Februar. Sobald diese eintreffen, werden wir Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen umgehend zusenden!

Unsere Empfehlung lautet daher: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Möglichkeit keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, sondern am Wahlsonntag im Wahllokal von seinem Urnenwahlrecht Gebrauch machen.

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Einwohnermeldeamt der VG Aurachtal unter den Tel. Nr. 09132 / 775 10 zu den üblichen Öffnungszeiten der VG Aurachtal gerne zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail an: wahlen@aurachtal.de

Wahlergebnis


Die Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses der Gemeinde Oberreichenbach können Sie hier einsehen.

Aktueller Link steht noch nicht zur Verfügung!

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