Bürgermeister
Der erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach Außen, erledigt bzw. verantwortet alle laufenden Angelegenheiten der Verwaltung und ist der Vorsitzende des Gemeinderates.
Der Gemeinderat kann dem ersten Bürgermeister durch die Geschäftsordnung -mit bestimmten Ausnahmen- weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen. Im Übrigen kann der erste Bürgermeister anstelle des Gemeinderats oder eines (beschließenden) Ausschusses dringliche Anordnungen treffen und unaufschiebbare Geschäfte besorgen.