Ausschüsse Gemeinde Oberreichenbach
In den Ausschüssen sind die den Gemeinderat bildenden Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis Ihrer Stärke vertreten (vgl. Art. 33 Abs.1 GO). Für jedes Ausschussmitglied wird für den Fall seiner Verhinderung ein Stellvertreter bestellt.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt grundsätzlich der erste Bürgermeister, im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs.2 GO).
Die Ausschüsse in der Gemeinde Oberreichenbach sind grundsätzlich vorberatend. Das heißt, sie haben die Aufgabe, die ihnen übertragenden Gegenstände für die Beratung der Vollversammlung des Gemeinderates vorzubereiten und dieser einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat sich in seiner konstituierenden Sitzung dafür entschieden, den Bauausschuss für einen abgegrenzten Aufgabenbereich als beschließenden Ausschuss zu führen, im Übrigen als beratenden Ausschuss.
Der beschließende Ausschuss erledigt die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle -jedoch unter dem Vorbehalt dessen Nachprüfung- des Gemeinderates.
Die Terminierung einer Ausschusssitzung und die Ladung der jeweiligen Mitglieder obliegt dem ersten Bürgermeister.
Die einzelnen Ausschüsse und Ihre Mitglieder:
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss berät und bereitet die Haushaltssatzung (und evtl. Nachtragshaushaltssatzung) einschließlich deren Anlagen und weiteren Bestandteile in Zusammenarbeit mit der Kämmerei vor. Im Finanzausschuss sollten die Investitionsplanungen für das jeweilige Haushaltsjahr, die im Vermögenshaushalt abgebildet sind, fraktionsübergreifend vorberaten und abgestimmt werden. Somit kann der Beschluss des Gemeinderatsgremiums auf der Basis von tiefergehenden Informationen, die bereits in den Fraktionen diskutiert und abgestimmt sind, gefasst werden. Dies dient nicht zuletzt auch der Effektivität der Planung und Erstellung des Haushalts, also der Minimierung des Verwaltungsaufwands.
Weiterhin berät der Finanzausschuss in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des gemeindlichen Finanzwesens.
Vorsitz: 1. Bgm. Klaus Hacker
AM: 2.Bgm. Sandra Berlacher
AM: Dr. Jörg Himmler
AM: Udo Lamprecht
AM: Bernd Liebezeit
AM: Reinhard Geyer
Bau- und Umweltausschuss (teilweise beschließend)
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt über die Aufgabenbereiche:
- gemeindliche Baumaßnahmen ohne Fremdvergaben mit einem Aufwand bis zu 10.000,-€
- Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden (z.B. "Beteiligung Träger öffentlicher Belange")
soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
- bei wiederkehrenden Leistungen der "beschließenden Aufgabenbereiche" ist der Zeitraum maßgeblich. Ist ein Zeitraum nicht bestimmbar, ist der fünffache Jahresbetrag anzusetzen (§ 7 Abs. 4 GeschO).
Der Bau- und Umweltausschuss berät über:
den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung,
- grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts und Verkehrsplanungen,
- Vorbereitungen von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen,
- Entscheidungsvorbereitungen in sämtlichen Angelegenheiten, in denen eine Ortsbesichtigung erforderlich ist,
- und in Grundsatzfragen des öffentlichen Personennahverkehrs
Vorsitz: 1.Bgm. Klaus Hacker
AM: Jörg Kaltenhäuser
AM: Michael Schmitz
AM: Hermann Stumptner
AM: Reinhard Geyer
AM: Heiko Kurzmann
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs.1 GO.
Vorsitz: Heiko Kurzmann
AM: Reinhard Geyer
AM: Sandra Berlacher
AM: Jörg Kaltenhäuser
AM: Hermann Stumptner
Personal- und Sozialausschuss
Der Personal- und Sozialausschuss berät über generationenspezifische Angelegenheiten einschließlich der damit verbundenen öffentlichen Einrichtungen sowie über grundsätzliche Angelegenheiten des gemeindlichen Personalwesens.
Vorsitz: 1.Bgm. Klaus Hacker
AM: Michael Hellmann
AM: Holger Bock
AM: Udo Lamprecht
AM: Christian Reiß
AM: Bernd Liebezeit
Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal (VGem Aurachtal):
Die Gemeinschaftsversammlung berät in allen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft und beschließt den Haushaltsplan der VG.
Klaus Hacker ist als erster Bürgermeister der Gemeinde Oberreichenbach sog. "geborenes" Mitglied
weiterer Vertreter: Sandra Berlacher
weiterer Vertreter: Christian Reiß