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500 Jahre Dorfordnung Oberreichenbach

22. Januar 2019 von

„…damit fernerer Zankh, Cost, mühe undt schäden vermiethen bleiben.“

500 Jahre Dorfordnung von Oberreichenbach 

1519 – 2019

(Text von Roman Gibtner)

Wir Oberreichenbacher können in diesem Jahr mit einem gewissen Stolz auf ein ganz markantes Datum in unserer Dorfgeschichte zurückblicken:

Am 06. April 1519 - also zu Lebzeiten Luthers und nur 11 Jahre nach der Ernennung unserer Dorfwirtschaft zur „Keisserlichen Freyhung“ durch Maximilian I. - verpflichteten sich die Bewohner Oberreichenbachs vor den Vertretern ihrer Herrschaft, die in einer schriftlich verfassten Dorfordnung festgelegten Punkte „unverbrüchentlich“ zu halten.

Oberreichenbach war damit eine der ersten Gemeinden überhaupt in unserer Region, die solch ein Regelwerk für die Bürgerschaft schuf. Auch deutschlandweit gibt es nur ganz wenige solcher Dokumente, die ein älteres Datum tragen. Die Oberreichenbacher waren also in dieser Hinsicht wirkliche Vorreiter und vielleicht auch Vorbild für andere Gemeinden.

Was ist eine Dorfordnung? Dorfordnungen regelten vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert das Zusammenleben der Gemeindemitglieder in einem Dorf. Sie wurden von der Gemeinde aufgestellt und von der Herrschaft nur bestätigt oder von der Herrschaft formuliert, fast immer jedoch im Einvernehmen mit der Gemeinde; es gibt keinen Hinweis darauf, dass eine Dorfordnung von der Obrigkeit zwangsweise oktroyiert wurde.

Unser Dorf war zu dieser Zeit ein sogenanntes Kondominium oder Kondominat. Das bedeutet, dass es mehrere Grundherren auf dem Gemeindegebiet gab. Deren Vertreter setzten ihre Siegel und unterzeichneten das Dokument. Es waren: Der Herzogenauracher Amtmann für den Fürstbischof von Bamberg, der Abt vom Kloster Münchaurach, der Cadolzburger Amtmann für den Markgrafen von Bayreuth-Kulmbach und der Vogt vom Rittergut Neuhaus, außerdem der Herzogenauracher Pfarrer Wydhössel. Zugegen waren auch fünf unparteiische Schiedsrichter aus den umliegenden Gemeinden Unterreichenbach, Eckenberg, Herzogenaurach, Attelsdorf (Adelsdorf?) und Münchaurach. Diese befragten im Vorfeld die Ältesten der Dörfer Oberreichenbach, Zweifelsheim und Mausdorf nach dem bisherigen Brauch und Herkommen.

Dieses denkwürdige Jubiläum nahmen wir uns zum Anlass, unter der Federführung unseres Kreisheimatpflegers Dr. Manfred Welker und unter aktiver Mitwirkung einiger Oberreichen-bacher Bürger, eine Publikation zu erstellen. Diese gibt nicht nur den Inhalt der Dorfordnung verständlich wieder, sondern erläutert auch einige geschichtlichen Hintergründe dazu. Es wurde aber auch ganz bewusst nicht darauf verzichtet, eine wörtliche Transkription des Originaltextes abzudrucken. So bekommt der interessierte Leser zusätzlich einen Einblick in das Deutsch der damaligen Zeit. Zusätzlich ist die erste Seite des handgeschriebenen Dokumentes großformatig abgebildet und gibt jedem die Möglichkeit, sich selbst am Lesen jener Handschrift zu versuchen.

Die Broschüre „Manfred Welker: „…damit fernerer Zankh, Cost, mühe undt schäden vermiethen bleiben.“ – 500 Jahre Dorfordnung von Oberreichenbach 1519 - 2019“ ist gegen eine geringe Schutzgebühr in Höhe von 3,00 Euro bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Interessierte Bürger Oberreichenbachs erhalten auf Nachfrage jeweils ein Exemplar gratis. Natürlich sind freiwillige Spenden zu Gunsten der Bürgerstiftung willkommen.

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