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Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken

13. Mai 2025 von

Die Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal möchte hiermit alle Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Poolwasser auf alle Fälle in die öffentliche Kanalisation einzuleiten ist.

Deshalb nachstehend ein paar wichtige Hinweise rund um eine richtige Poolbefüllung und die ordnungsgemäße Entleerung des Pools, da Poolwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser, also als Schmutzwasser eingestuft wird.

 

Den Pool richtig befüllen:

Befüllt werden muss der Pool mit Frischwasser. Die Befüllung darf nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen, denn das Wasser aus dem Pool gilt durch den Zusatz von Chemikalien (wie zum Beispiel Chlor etc.) laut Gesetz als Schmutzwasser und muss wieder dem Kanal zugeführt werden. Bei einer Entnahme aus dem Trinkwasser- netz über die Hausinstallation (Hauptwasserzähler) wird damit automatisch die Wassermenge auch gebührenrelevant bei den Schmutzwassergebühren berücksichtigt.

Erfolgt dagegen die Befüllung über den Gartenwasserzähler, bleibt das entnommene Wasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt. Über den Gartenwasserzähler darf nur Wasser gemessen werden, das nicht in die Kanalisation gelangt.

 

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Poolwasser muss über die Kanalisation entsorgt werden. In der Regel wird Poolwasser chemisch mit Chlor, Algenschutzmitteln, pH-Senkern und weiteren Mitteln behandelt. Auch wenn keine solchen chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens nach dem Badevergnügen durch seine Nutzer verändert worden. Hierzu zählen

z.B. Sonnencreme, Haare und Schweiß, aber auch Gras und Laub. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung der ursprünglichen Beschaffenheit als Frischwasser.

Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser auch nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden (Schutz des Oberflächen- bzw. Grundwassers).

Wurde Ihr Pool bereits mittels Gartenwasserzähler befüllt, teilen Sie bitte der Verwaltungsgemeinschaft in Ihrem Interesse die entnommene Menge mit, damit hierauf die zugrunde zulegende Abwassergebühr ermittelt werden kann.

Sprechen oder schreiben Sie uns hierzu einfach an.

Den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Maier, Kassenverwaltung, erreichen Sie unter: Tel.: 09132 / 775 14 | E-Mail: kasse@aurachtal.de.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal

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