Landtagswahl 2023
Kurzinformation
Am 08. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum Bayerischen Landtag und die Bezirkswahlen statt.
Der Bayerische Landtag setzt sich nach dem Verhältnis der Zahl der von den Parteien (oder den sonstigen organisierten Wählergruppen) bei der Wahl errungenen Stimmen zusammen. Gewählt wird in Wahlkreisen (Regierungsbezirken) und Stimmkreisen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten in seinem Stimmkreis. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wählt der Wähler einen Bewerber auf der Wahlkreisliste. Er hat dabei die Möglichkeit, die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu verändern.
Für die Wahl der (ehrenamtlich tätigen) Mitglieder der Bezirkstage gelten im Ausgangspunkt die gleichen Grundsätze wie für die Landtagswahl. Auch hier wird in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt, die mit denen der Landtagswahl identisch sind. Jeder Bezirksbürger hat ebenfalls zwei Stimmen. Beim Wahlrecht ist das Innehaben einer Wohnung bzw. der gewöhnliche Aufenthalt im Bezirk maßgeblich.
Alle Informationen rund um die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtags- und Bezirkswahl sowie einzuhaltende Fristen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung Mittelfranken Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen sowie des Landeswahlleiters Bayrisches Landesamt für Statistik
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Download zur Ansicht Download zur AnsichtBekanntmachung Wahlkreisvorschläge
Download zur AnsichtWahlbekanntmachung
Download zur AnsichtWählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungsbrief
Stichtag für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl ist der 27. August 2023, in dem die Wahlberechtigung festgestellt wird. Bis zum 17. September 2023 sollen dann allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugegangen sein. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist gewissermaßen Ihre Benachrichtigung, dass Sie im Wählerverzeichnis für die Wahl eingetragen sind. Sollten Sie bis zum 17. September 2023 keinen Brief erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung, um nicht Gefahr zu laufen, dass Sie Ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Denn nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf auch wählen. In der Zeit vom 18. bis 22. September wird das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme ausliegen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist am Wahltag beim Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung abzugeben.
Umzug / Wegzug vor der Wahl
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem Stichtag 27. August 2023 aus Oberreichenbach weg, so ist sie weiterhin in Oberreichenbach wahlberechtigt.
Stellt sie am neuen Wohnort einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, so ist sie am neuen Ort wahlberechtigt und wird im Oberreichenbacher Wählerverzeichnis gestrichen.
Zieht eine wahlberechtigte Person in der Zeit vom 28. August - 17. September 2023 nach Oberreichenbach, so wird sie auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen
ACHTUNG! Sollten Sie zwar innerhalb Bayerns, aber außerhalb Ihres bisherigen Regierungsbezirks umziehen, so bitten wir um einen entsprechenden Hinweis bei den zuständigen Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes im Zuge Ihrer Ummeldung.
Wahllokal / Barrierefreiheit
Das Wahllokal befindet sich in der Grundschule Oberreichenbach und ist barrierefrei zugänglich:
Schulstraße 21
91097 Oberreichenbach
Briefwahl
Es besteht für jede Wahlberechtigte und jeden Wahlberechtigten, die/der ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, die Möglichkeit einen Wahlschein für die Briefwahl zu beantragen. Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen; dazu müssen Sie nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Die Anträge sind schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) oder mündlich (persönlich im Einwohnermeldeamt) zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt, sobald die Wahlvorschläge endgültig zugelassen wurden und die Stimmzettel gedruckt sind. Wahlscheine können bis zum 06. Oktober 2023 um 15.00 Uhr beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. In jedem Fall ist die/der Wahlberechtigte dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig an die Gemeinde gesendet oder am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft abgegeben wird.
NEU! Über das Bürgerserviceportal der VG Aurachtal können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen, sobald Ihr Wahlbenachrichtigungsbrief zugegangen ist.
Öffnungszeiten Wahlamt
Am Freitag, 06. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besetzt. Bitte geben Sie bereits ab Donnerstag, 05. Oktober 2023, 14.00 Uhr die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Aurachtal, Zimmer-Nr. 11 ab, damit Sie die Wahlunterlagen gleich entgegennehmen können!
Am Samstag, 07. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr zur Beantragung von nicht zugegangenen Wahlscheinen besetzt.
Am Sonntag, 08. Oktober 2023 ist das Wahlamt in Aurachtal von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, besetzt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0 91 32/ 7 75 10 gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses/dem Versand von Wahlbenachrichtigungsbriefen oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes.
Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne unsere Geschäftsleiterin Frau Nicole Urbanski unter 091 32 - 7 75 12 oder nicole.urbanski@aurachtal.de.
Wahlwerbung und Plakatieren
Hier finden Sie das Formular zur Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinden Aurachtal und Oberreichenbach Aurachtal - Formulare